Beratung von Arbeitgebern & Führungskräften
Unterstützung bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Arbeitsgestaltung und Prävention.
BGM WERK unterstützt Unternehmen in der sicherheitstechnischen Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Art und Umfang der Betreuung werden passend zu Branche, Betriebsgröße, Gefährdungssituation und der jeweils geltenden Betreuungsform abgestimmt.
Arbeitsschutz wird wirksam, wenn Beratung, betriebliche Abläufe und konkrete Maßnahmen zusammenpassen.
Die konkreten Aufgaben werden passend zur betrieblichen Situation und zur anzuwendenden Betreuungsform festgelegt.
Unterstützung bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Arbeitsgestaltung und Prävention.
Unterstützung bei Erstellung, Fortschreibung und strukturierter Ableitung geeigneter Maßnahmen.
Arbeitsbereiche systematisch betrachten, Auffälligkeiten einordnen und konkrete Verbesserungen ableiten.
Unterstützung bei Vorbereitung, Strukturierung und Organisation der erforderlichen betrieblichen Unterlagen und Unterweisungsprozesse.
Bei Arbeitsunfällen Ursachen mitbetrachten und geeignete präventive Maßnahmen für die Zukunft entwickeln.
Unterstützung bei Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Maßnahmenverfolgung und betrieblichen Abläufen.
Teilnahme und fachliche Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss, sofern dies für den Betrieb erforderlich ist.
Abstimmung mit Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und weiteren betrieblichen Akteuren.
Welche Betreuung erforderlich und sinnvoll ist, hängt von mehreren betrieblichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Deshalb wird der Umfang vor Beginn gemeinsam geklärt.
Welche Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und typischen Gefährdungen prägen den Betrieb?
Beschäftigtenzahl und Betriebsstruktur beeinflussen Organisation und Umfang der Betreuung.
Vorhandene Gefährdungen und betriebliche Besonderheiten werden berücksichtigt.
Maßgeblich sind die für das Unternehmen geltenden Anforderungen und die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach den jeweils geltenden Anforderungen, insbesondere dem Arbeitssicherheitsgesetz und der für den Betrieb maßgeblichen DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Der Einstieg wird so aufgebaut, dass zunächst die betrieblichen Rahmenbedingungen verstanden und anschließend die nächsten sinnvollen Schritte festgelegt werden.
Branche, Betriebsgröße, zuständiger Unfallversicherungsträger und bestehende Betreuungsform erfassen.
Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationen, Prozesse und offene Themen sichten.
Arbeitsbereiche begehen, Tätigkeiten verstehen und betriebliche Ansprechpartner einbinden.
Handlungsbedarf strukturieren und konkrete nächste Schritte mit dem Unternehmen abstimmen.
Beratung, Begehungen, Dokumentation und Maßnahmenverfolgung bedarfsgerecht weiterführen.
Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement verfolgen unterschiedliche Aufgaben, können sich im Betriebsalltag aber sinnvoll ergänzen. Besonders bei Ergonomie, Arbeitsplatzgestaltung, Bewegungsangeboten und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen entstehen direkte Schnittstellen.
Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt Arbeitgeber und verantwortliche Personen dabei, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz fachkundig wahrzunehmen. Die gesetzliche Verantwortung für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber beziehungsweise bei den jeweils verantwortlichen Personen.
Leistungen und Betreuungsumfang werden vor Beauftragung passend zum Unternehmen, zur Gefährdungssituation und zur anzuwendenden Betreuungsform konkret festgelegt.
Beschreiben Sie kurz Branche, Betriebsgröße, Standorte und Ihre aktuelle Betreuungssituation. BGM WERK klärt mit Ihnen, welche nächsten Schritte für eine passende sicherheitstechnische Betreuung sinnvoll sind.