Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit strukturiert begleiten.

BGM WERK unterstützt Unternehmen in der sicherheitstechnischen Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Art und Umfang der Betreuung werden passend zu Branche, Betriebsgröße, Gefährdungssituation und der jeweils geltenden Betreuungsform abgestimmt.

✓ Beratung & Prävention ✓ Begehungen & Gefährdungsbeurteilung ✓ Organisation & Maßnahmenverfolgung
BGM WERK Arbeitssicherheit

Sicherheit. Gesundheit. Organisation.

Arbeitsschutz wird wirksam, wenn Beratung, betriebliche Abläufe und konkrete Maßnahmen zusammenpassen.

BeratenArbeitgeber & Führungskräfte
BeurteilenGefährdungen & Arbeitsbedingungen
BegehenBetriebe & Arbeitsplätze
VerbessernMaßnahmen & Organisation
Unterstützen statt Verantwortung ersetzen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt beim Arbeitgeber.
Mögliche Leistungen

Sicherheitstechnische Betreuung mit Blick auf den Betriebsalltag.

Die konkreten Aufgaben werden passend zur betrieblichen Situation und zur anzuwendenden Betreuungsform festgelegt.

01

Beratung von Arbeitgebern & Führungskräften

Unterstützung bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Arbeitsgestaltung und Prävention.

02

Gefährdungsbeurteilungen

Unterstützung bei Erstellung, Fortschreibung und strukturierter Ableitung geeigneter Maßnahmen.

03

Betriebs- & Arbeitsplatzbegehungen

Arbeitsbereiche systematisch betrachten, Auffälligkeiten einordnen und konkrete Verbesserungen ableiten.

04

Betriebsanweisungen & Unterweisungen

Unterstützung bei Vorbereitung, Strukturierung und Organisation der erforderlichen betrieblichen Unterlagen und Unterweisungsprozesse.

05

Unfallanalyse & Prävention

Bei Arbeitsunfällen Ursachen mitbetrachten und geeignete präventive Maßnahmen für die Zukunft entwickeln.

06

Arbeitsschutzorganisation

Unterstützung bei Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Maßnahmenverfolgung und betrieblichen Abläufen.

07

Arbeitsschutzausschuss

Teilnahme und fachliche Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss, sofern dies für den Betrieb erforderlich ist.

08

Zusammenarbeit im Betrieb

Abstimmung mit Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und weiteren betrieblichen Akteuren.

Betreuungsumfang

Keine pauschale Lösung für jeden Betrieb.

Welche Betreuung erforderlich und sinnvoll ist, hängt von mehreren betrieblichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Deshalb wird der Umfang vor Beginn gemeinsam geklärt.

01

Branche & Tätigkeiten

Welche Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und typischen Gefährdungen prägen den Betrieb?

02

Betriebsgröße

Beschäftigtenzahl und Betriebsstruktur beeinflussen Organisation und Umfang der Betreuung.

03

Gefährdungssituation

Vorhandene Gefährdungen und betriebliche Besonderheiten werden berücksichtigt.

04

Betreuungsform

Maßgeblich sind die für das Unternehmen geltenden Anforderungen und die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

So kann die Zusammenarbeit starten

Vom ersten Überblick zur laufenden Betreuung.

Der Einstieg wird so aufgebaut, dass zunächst die betrieblichen Rahmenbedingungen verstanden und anschließend die nächsten sinnvollen Schritte festgelegt werden.

01

Rahmen klären

Branche, Betriebsgröße, zuständiger Unfallversicherungsträger und bestehende Betreuungsform erfassen.

02

Bestand aufnehmen

Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationen, Prozesse und offene Themen sichten.

03

Betrieb kennenlernen

Arbeitsbereiche begehen, Tätigkeiten verstehen und betriebliche Ansprechpartner einbinden.

04

Maßnahmen priorisieren

Handlungsbedarf strukturieren und konkrete nächste Schritte mit dem Unternehmen abstimmen.

05

Betreuung fortführen

Beratung, Begehungen, Dokumentation und Maßnahmenverfolgung bedarfsgerecht weiterführen.

Arbeitsschutz & BGM verbinden

Gesundheit und Sicherheit gemeinsam betrachten.

Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement verfolgen unterschiedliche Aufgaben, können sich im Betriebsalltag aber sinnvoll ergänzen. Besonders bei Ergonomie, Arbeitsplatzgestaltung, Bewegungsangeboten und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen entstehen direkte Schnittstellen.

  • Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung
  • menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • Gesundheitsaktionen und Prävention
  • Unterstützung bei gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen
  • Abstimmung mit betrieblichen Akteuren
Klare Verantwortung

Die Fachkraft berät – der Arbeitgeber bleibt verantwortlich.

Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt Arbeitgeber und verantwortliche Personen dabei, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz fachkundig wahrzunehmen. Die gesetzliche Verantwortung für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber beziehungsweise bei den jeweils verantwortlichen Personen.

Wichtig für die Zusammenarbeit:

Leistungen und Betreuungsumfang werden vor Beauftragung passend zum Unternehmen, zur Gefährdungssituation und zur anzuwendenden Betreuungsform konkret festgelegt.

Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit anfragen

Wie ist Ihr Arbeitsschutz aktuell organisiert?

Beschreiben Sie kurz Branche, Betriebsgröße, Standorte und Ihre aktuelle Betreuungssituation. BGM WERK klärt mit Ihnen, welche nächsten Schritte für eine passende sicherheitstechnische Betreuung sinnvoll sind.